Nach Krebserkrankungen

Reha-Maßnahmen nach einer Krebserkrankung sind grundsätzlich möglich. Entweder nimmt man sie direkt nach Krankenhausbehandlung als Anschlussrehabilitation in Anspruch oder im Verlauf eines Jahres nach Auftreten der Erkrankung. Das macht oft dann Sinn, wenn nach dem Krankenhaus erst mal eine ambulante Weiterbehandlung erforderlich ist.
Einen Antrag hierzu stellen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger und unter Beilage eines Befundberichtes.
Die Dauer des Aufenthaltes beträgt 3 Wochen.