Kosten der Unterbringung
Die Kosten der Unterbringung sind abhängig von der festgestellten Pflegebedürftigkeit des Bewohners. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt im Rahmen seiner Begutachtung, ob
- die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und
- welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Übersicht der Heimentgelte (Gültigkeitszeitraum: 1.1.11 bis 29.2.12)
Heimentgelt pro Pflegetag |
monatliches Heimentgelt (Modell: Monat = 30 Tage) |
Leistungen der Pflegekasse |
Anteil aus eigenem Einkommen/ Vermögen |
|
|---|---|---|---|---|
Pflegestufe 0 |
67,53 Euro |
2.025,90 Euro |
0 Euro |
2.025,90 Euro |
Pflegestufe I |
82,08 Euro |
2.462,40 Euro |
1.023,00 Euro |
1.439,40 Euro |
Pflegestufe II |
100,83 Euro |
3.024,90 Euro |
1.279,00 Euro |
1.745,90 Euro |
Pflegestufe III |
119,88 Euro |
3.596,40 Euro |
1.510,00 Euro |
2.086,40 Euro |
Wenn die Heimpflegekosten nicht oder nur teilweise aus dem eigenen Einkommen/Vermögen und den Leistungen der zuständigen Pflegekasse aufgebracht werden können, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger erforderlich. Bei Bewohnern, die ihren Wohnsitz auch bisher im Main-Taunus-Kreis hatten, ist dies das Sozialamt des Kreises in Hofheim.
Der Sozialhilfeträger übernimmt - sofern die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Bedürftigkeit bestätigt - die Restkosten zuzüglich eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung des Bewohners.
Das Heimentgelt umfasst:
- die Unterbringung (Miete für das möblierte Zimmer, Kosten für Wasser, Strom, Heizung etc.)
- die Verpflegung (Mahlzeiten - 4x täglich, Getränke zu den Mahlzeiten und Mineralwasser unbegrenzt)
- alle pflegerischen Leistungen (einfache Pflegemittel werden vom Hause gestellt)
- alle Leistungen der Sozialen Dienste (Sozialberatung, Beschäftigung und Betreuungsangebote)
- Reinigung des Zimmers und der persönlichen Wäsche
- Bettwäsche, sowie Handtücher und Waschlappen werden vom Hause gestellt und regelmäßig gewechselt






